Sonderabfallbehandlung
Angelieferte gefährliche und nicht gefährliche Abfälle werden laut Kundendeklaration übernommen und zwischengelagert. Die MitarbeiterInnen des Betriebslabors beproben und analysieren die gelieferten Abfälle. Entsprechend den Ergebnissen werden die Abfälle den jeweiligen Behandlungsanlagen (CPA, CPO, Tanklager, MBA) zugewiesen. Nicht behandelbare Abfälle werden an externe Entsorgungspartner, z. B. Sonderabfallverbrennungsanlagen, übergeben.
Gefährliche und zum Teil auch nichtgefährliche Abfälle werden in der CPA-Anlage (Anlage zur chemisch-physikalischen Aufbereitung anorganischer Abfälle), im Tanklager 2 (Emulsionsspaltung und Phasentrennung von Lösemittel-Wasser-Gemischen) und in der Flüssigabfallbehandlungsanlage (Trennung von Öl-Wasser-Gemischen sowie Schwimm-Sink-Trennung) behandelt.
Das Ziel dieser Behandlungsarten ist, durch Zusatz diverser Chemikalien die gefährlichen Inhaltsstoffe aus der Wasserphase entweder unschädlich zu machen, als unlöslichen Feststoff zu entfernen oder als organische Phase abzutrennen. Gereinigtes Abwasser wird zur weiteren Behandlung an die Kläranlage übergeben, schadstoffhaltige Feststoffe werden, sofern erforderlich, extern entsorgt.
Die Sonderabfallbehandlung umfasst:
- das Fasslager
- die Flüssigabfallbehandlung mit der chemisch-physikalischen Anlage (CPO / CPA inkl. Tanklager I)
- das Tanklager II
- einen Gebindeschredder